Seriöser Datenschutz und Datenschutzbeauftragter: Mannus Weiß

Die Datenschutzkonzept GmbH

Ist dein Datenschutz in Ordnung? Hast du eine Tom-Liste?

Die Schonfrist ist vorbei und die Einhaltung der DSGVO betrifft Unternehmen jeglicher Größe und Mitarbeiteranzahl. Doch nur die wenigsten sind sicher aufgestellt.

Die Schonfrist ist vorbei. Nach der DSGVO und einem umfangreichen Maßnahmenkatalog zur Umsetzung von Datenschutz besteht bei vielen Unternehmen akuter Handlungsbedarf. Es gibt kein Unternehmen, in dem nicht mit personenbezogenen Daten operiert wird. Das betrifft die Daten von Kunden und Mitarbeitern. 

Daten sind das neue Gold. Geschützte Daten sind Platin.

Ja, das stimmt wohl, denn die Verarbeitung von Daten und deren Auswertung liefert vielen Unternehmen wertvolle Hinweise auf Kaufverhalten, Soziodemographie, Wohnort, Freunde, Vorlieben und viele andere interessante Details. Daten haben also eine große Relevanz, da sie einfach analysiert werden können. Und es gibt keine Datenmenge, die nicht analysiert werden könnte. Die großen Internetunternehmen Amazon, Google und Facebook zeigen dies in beeindruckender Weise.

Ständig werden Daten erhoben, Daten übermittelt und Daten verarbeitet. 

Datenschutz und Datenmissbrauch

Bei jedem Online Einkauf, einem Webseitenbesuch, bei einer Suche über eine Suchmaschine, einer Anmeldung auf Facebook, einem Post auf Instagram, einem Upload auf Youtube kommt es zu einer Datenübermittlung und Datenverarbeitung personenbezogener Daten. Die DSGVO hat an dieser Stelle den Zweck den Nutzer das Recht auf die eigenen Daten zurück zu geben und die Nutzung dieser Daten einzuschränken oder gar zu verbieten. Dies ist aber nur ein Aspekt. Die Verhinderung von Datenmissbrauch, also das Abschöpfen von schlimmstenfalls unverschlüsselten Daten, ist die viel größere Herausforderung. Und jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet Daten zu schützen und Missbrauch zu verhindern.

Datenschutz bezieht sich nicht nur auf das Internet sondern den gesamten geschäftlichen Ablauf

Aus diesem Grunde muss ab einer Betriebsgröße von 20 Mitarbeitern ein Datenschutzbeauftragter bestellt sein. Das bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass kleinere Unternehmen von den Aufgaben des Datenschutz nach DSGVO befreit sind. 

Wird im Unternehmen eine TOM-Liste geführt? Sind “Technische und organisatorische Maßnahmen” nach dem Standard-Datenschutz-Modell eingerichtet worden? Sind alle Mitarbeiter hinsichtlich Datenschutz geschult worden? Wurden mit den Mitarbeitern Datenschutzerklärungen abgeschlossen?

Sollten diese Fragen nicht eindeutig geklärt sein, dann besteht akuter Handlungsbedarf. Die Schonfrist ist vorbei und Verstöße gegen den Datenschutz werden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet.

In Sachen Datenschutzberatung empfehlen wir ein Gespräch mit Mannus Weiß von Die Datenschutzkonzept GmbH

Die Datenschutzkonzept GmbH
Mannus Weiß
Adelsweg 13
53909 Zülpich

+49 2225 995 3 995 0

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